Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit (Kroatien)

· Vertrag – Kroatien · BGBl. III Nr. 162/1998 · in Kraft seit 1998-10-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das bilaterale Sozialversicherungsabkommen wird seit dem EU-Beitritt Kroatiens durch die unmittelbar anwendbare Verordnung (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheit ersetzt und ist damit weitgehend gegenstandslos.

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Durch anderes Recht ersetzt

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