Soziale Sicherheit (Kroatien)
· Vertrag – Kroatien · BGBl. III Nr. 162/1998 · in Kraft seit 1998-10-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das bilaterale Sozialversicherungsabkommen wird seit dem EU-Beitritt Kroatiens durch die unmittelbar anwendbare Verordnung (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheit ersetzt und ist damit weitgehend gegenstandslos.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 38 §§ im Datensatz