Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit (Nordmazedonien)

· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. III Nr. 142/1998 · in Kraft seit 1998-04-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Durchführungsvereinbarung regelt nur die technische Abwicklung des Sozialversicherungsabkommens mit Nordmazedonien und ist damit unbedenklich.

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