Soziale Sicherheit (Nordmazedonien)
· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. III Nr. 142/1998 · in Kraft seit 1998-04-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Durchführungsvereinbarung regelt nur die technische Abwicklung des Sozialversicherungsabkommens mit Nordmazedonien und ist damit unbedenklich.
Kategorien
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