Soziale Sicherheit (Nordmazedonien)
· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. III Nr. 46/1998 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 141/1998 · in Kraft seit 1998-04-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen über soziale Sicherheit mit Nordmazedonien koordiniert Ansprüche für grenzüberschreitend Tätige und dient der sozialen Absicherung. Legitimer Zweck ohne Freiheitseingriff.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 39 §§ im Datensatz