Deregulierung, aber richtig

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Arbeitskräfte (spanische) – Anwerbung Beschäftigung in Österreich (Spanien)

· Vertrag – Spanien · BGBl. III Nr. 165/1998 · in Kraft seit 1998-10-16

69/04 Ausländerbeschäftigung · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Dokument beurkundet das Erlöschen des Abkommens mit Spanien über die Anwerbung spanischer Arbeitskräfte von 1964. Als bloße Erlöschensfeststellung über ein bereits beendetes Abkommen hat es keinen einzigen aktiven Regelungsgehalt mehr und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Arbeitskräfte (spanische) – Anwerbung Beschäftigung in Österreich (Spanien) BGBl. III Nr. 165/1998 16.10.1998 Erlöschen des Abkommens zwischen Österreich und Spanien über die Anwerbung spanischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich StF: BGBl. III Nr. 165/1998

Art. 1 — VERBALNOTE ↗ RIS

VERBALNOTE Die österreichische Botschaft begrüßt das spanische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und beehrt sich, den Austausch von Verbalnoten zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Spanischen Regierung über die Feststellung des Erlöschens des Abkommens zwischen Österreich und Spanien über die Anwerbung spanischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich *) vom 15. Juli 1964 vorzuschlagen:Das Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die Anwerbung spanischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich vom 15. Juli 1964 ist mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beitritts der Republik Österreich zur Europäischen Union am 1. Jänner 1995 erloschen. Falls sich die Spanische Regierung mit dem Vorschlag der Österreichischen Bundesregierung einverstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Spanischen Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote des spanischen Außenministeriums eine einvernehmliche Feststellung über das Erlöschen des eingangs erwähnten Abkommens vom 15. Juli 1964 darstellen. Die österreichische Botschaft benützt diese Gelegenheit, dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten den Ausdruck ihrer

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz