Karenzgeldgesetz
KGG · BG · BGBl. I Nr. 47/1997 · in Kraft seit 1997-04-25
60/02 Arbeitnehmerschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
ÄNDERN
5Freiheitsgewinn
35%Konfidenz
Begründung
Das Karenzgeldgesetz ist weitgehend durch das Kinderbetreuungsgeld abgelöst. Empfehlung: prüfen und konsolidieren.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
§ 1 — Abschnitt 1 ↗ RIS
Abschnitt 1 Leistungsarten § 1. Als Karenzgeldleistungen werden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gewährt:
Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-06 · 55 §§ im Datensatz