Deregulierung, aber richtig

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Austausch von Gastarbeitern - Erlöschen des Abkommens (Dänemark)

· Vertrag – Dänemark · BGBl. III Nr. 133/1997 · in Kraft seit 1997-08-27

69/04 Ausländerbeschäftigung · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verbalnote stellt lediglich das Erlöschen des österreichisch-dänischen Gastarbeiterabkommens von 1954 fest. Die Feststellung des Erlöschens ist ein abgeschlossener Verwaltungsakt ohne jede weitere operative Rechtswirkung – das Dokument erfüllt keinen laufenden Zweck mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Austausch von Gastarbeitern - Erlöschen des Abkommens (Dänemark) BGBl. III Nr. 133/1997 27.08.1997 Erlöschen des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Dänemark über den Austausch von Gastarbeitern StF: BGBl. III Nr. 133/1997

Art. 1 — L.S. ↗ RIS

Verbalnote Die Österreichische Botschaft entbietet dem Königlich Dänischen Ministerium des Äußern ihre Hochachtung und beehrt sich, dem Königlichen Dänischen Ministerium des Äußern den Austausch von Verbalnoten zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Dänemark über die Feststellung des Erlöschens des Abkommens vom 7. September 1954 vorzuschlagen: Das im Notenwechsel vom 7. September 1954 enthaltene Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Dänemark über den Austausch von Gastarbeitnehmern 1) ist mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beitritts der Republik Österreich zur Europäischen Union erloschen. Falls sich die Regierung des Königreiches Dänemark mit dem Vorschlag der Österreichischen Bundesregierung einverstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung des Königreiches Dänemark zum Ausdruck bringende Antwortnote des Königlich Dänischen Ministeriums des Äußeren eine einvernehmliche Feststellung über das Erlöschen des eingangs erwähnten Abkommens vom 7. September 1954 darstellen. Die Österreichische Botschaft benützt diesen Anlaß, dem Königlich Dänischen Mi

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz