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Gastarbeitnehmer - Austausch - Erlöschen des Abkommens

· Vertrag – Schweden · BGBl. III Nr. 207/1997 · in Kraft seit 1997-12-05

69/04 Ausländerbeschäftigung · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Dokument beurkundet einzig das Erlöschen eines österreichisch-schwedischen Gastarbeiterabkommens aus dem Jahr 1955. Mit dem Inkrafttreten der Erlöschensfeststellung war der einmalige Zweck erfüllt; das Dokument hat seither keine operative Rechtswirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Gastarbeitnehmer - Austausch - Erlöschen des Abkommens BGBl. III Nr. 207/1997 05.12.1997 Erlöschen des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Schweden über den Austausch von Gastarbeitnehmern StF: BGBl. III Nr. 207/1997

Art. 1 ↗ RIS

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT ÖSTERRIKISKA AMBASSADEN Zl. 630/13/97 Die Österreichische Botschaft entbietet dem Ministerium des Äußeren ihre Hochachtung und beehrt sich, den Austausch von Verbalnoten über die Feststellung des Erlöschens des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Schweden aus dem Jahr 1955 über den Austausch von Gastarbeitnehmern *1) vorzuschlagen: Das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Schweden über den Austausch von Gastarbeitnehmern ist mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beitritts der Republik Österreich und des Königreiches Schweden zur Europäischen Union am 1. Jänner 1995 erloschen. Falls sich die Regierung des Königreiches Schweden mit dem Vorschlag der Österreichischen Bundesregierung einverstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung des Königreiches Schweden zum Ausdruck bringende Antwortnote des Ministeriums des Äußeren eine einvernehmliche Feststellung über das Erlöschen des eingangs erwähnten Abkommens darstellen. Die Österreichische Botschaft benutzt diese Gelegenheit, dem Ministerium des Äußeren den Ausdruck

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz