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Gastarbeitnehmer - Austausch - Erlöschen des Abkommens

· Vertrag – Frankreich · BGBl. III Nr. 199/1997 · in Kraft seit 1997-11-21

69/04 Ausländerbeschäftigung · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Notenwechsel von 1997 stellt das Erlöschen des Gastarbeitnehmers-Austauschabkommens mit Frankreich fest. Das Abkommen aus 1955 ist mit dem EU-Beitritt Österreichs erloschen; dieser Feststellungsakt ist vollzogen und hat keine fortdauernde operative Wirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Gastarbeitnehmer - Austausch - Erlöschen des Abkommens BGBl. III Nr. 199/1997 21.11.1997 Erlöschen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik über den Austausch von Gastarbeitnehmern StF: BGBl. III Nr. 199/1997

Art. 1 ↗ RIS

(Übersetzung) ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT PARIS Zl. 512.57.1/43/97 Die Österreichische Botschaft entbietet dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten ihre Empfehlungen und beehrt sich, im Verfolg ihrer Verbalnote Zl. 512.57.1/1/94 vom 18. November 1994 zum Zweck der Feststellung des Erlöschens des Abkommens zwischen der Französischen Republik und der Republik Österreich über den Austausch von Gastarbeitnehmern *1) vom 31. August 1955 einen Notenwechsel vorzuschlagen. Das Abkommen vom 31. August 1955 zwischen der Französischen Republik und der Republik Österreich über den Austausch von Gastarbeitnehmern ist mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beitritts der Republik Österreich zur Europäischen Union am 1. Jänner 1995 erloschen. Falls sich die Regierung der Französischen Republik mit dem Vorschlag der Österreichischen Bundesregierung einverstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der Französischen Republik zum Ausdruck bringende Antwortnote des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten eine einvernehmliche Feststellung über das Erlöschen des Abkommens vom 31. August 1955 darstellen. Die Österreichische Botschaft benützt diese Gelegenhe

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz