Deregulierung, aber richtig

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PT-Zuordnungsverordnung 1996

PT-ZV 1996 · V · BGBl. Nr. 567/1996 · in Kraft seit 1996-05-01

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung ordnet Dienstposten der ehemaligen Post und Telegraphie anhand von Geräten wie Hebdreh-Wählern, Motor-Wählern, Koordinatenschaltern und 50-Baud-Telex-Verbindungen in Gehaltsgruppen ein. Diese analoge Telefonvermittlungs- und Fernschreibtechnologie wurde in den 1990er Jahren vollständig abgelöst; die entsprechenden Arbeitsplätze existieren nicht mehr. Die Verordnung hat keinerlei operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 7 — Einteilung der Fernsprechwählämter ↗ RIS

Einteilung der Fernsprechwählämter § 7. Die Punktezahlen der im § 1 angeführten Verwendungen Es entsprechen: Fernsprechwählämter mit Hebdreh- wählern Motorwählern Koordinatenschaltern ohne mit ohne mit Routineprüfeinrichtungen Punkte a) Grundbewertung ein Einzelanschluß 1,0 0,85 0,80 0,70 0,65 ein Serienanschluß 2,0 1,70 1,60 1,35 1,20 eine Stammleitung für Gesellschaftsanschlüsse 2,0 1,85 1,80 1,70 1,65 eine Stammleitung für Gemeinschaftsanschlüsse 2,0 1,85 1,80 1,70 1,65 eine Wählschaltstellenhauptleitung 4,0 3,70 3,60 3,35 3,20 eine Serienanschlußleitung für automatisierte Landanschlüsse 2,0 1,85 1,80 1,70 1,65 eine Konzentratorhauptleitung 2,6-(1,3 + 1,3) b) zusätzliche Bewertung ein Gruppenwähler in einer zusätzlichen Wahlstufe 1,0 0,80 0,75 0,60 0,55 ein I./II. Gruppenwähler 1,0 0,80 0,75 0,60 0,55 ein für ein Teilamt im Vollamt untergebrachter Gruppenwähler der letzten Gruppenwähler-Wahlstufe 1,0 0,80 0,75 0,60 0,55 ein Dienstgruppenwähler oder Ansageleitungswähler 2,5 2,00 1,90 1,50 1,40 eine Zählübertragung 0,4 eine Gleichstromübertragung 0,5 eine Wechselstromübertragung 1,0 eine Wechselstromübertragung (Einschubtechnik) 0,5 eine Systemübertragung 0,5 Fernsprechwählämter m

§ 8 — Einteilung der Fernschreib- und Datenübertragungsämter ↗ RIS

Einteilung der Fernschreib- und Datenübertragungsämter § 8. Die Punktezahlen der in § 1 angeführten Verwendungen Es entsprechen: ein Wechselstromtelegraphiekanal, Bauweise WT 100 oder WT 1000 2,3 Punkte; ein Zeitmultiplexkanal, 50 Bd oder 300 Bd 1,3 Punkte; eine Teilnehmeranschlußeinrichtung, bestehend aus Sende-, Empfangs- und Umsetzeinrichtungen (SEU, SES, PAD) 1,7 Punkte; ein Modem, Type UEB 12, UEM 3, UEM 6, PAP, UEZ 1, UEZ 2, UEV 3,8 Punkte; eine digitale Abzweigeinrichtung (DA) 7,5 Punkte; ein Zeitmultiplexkanal mit Geschwindigkeiten von mehr als 300 bit/s einschließlich Zentralteil und UEM 64 4,3 Punkte; ein Modem, Type UEM 64, UEZ 64 4,3 Punkte; ein Bildschirmtext – Amtsmodem 1,9 Punkte; ein Teilnehmeranschluß an einem Vorfeld-Paketvermittlungsknoten (VPK) 1,3 Punkte; eine Leitung bis 300 bit/s „ohne Voramtsfunktion“ 1,4 Punkte; eine Leitung bis 300 bit/s „mit Voramtsfunktion“ 1,54 Punkte; eine Leitung über 300 bit/s „ohne Voramtsfunktion“ 2,5 Punkte; eine Leitung über 300 bit/s „mit Voramtsfunktion“ 2,75 Punkte.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz