Soziale Sicherheit (Island)
· Vertrag – Island · BGBl. Nr. 62/1996 · in Kraft seit 1996-02-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Sozialversicherungsabkommen mit Island, das ausdruecklich im Anwendungsbereich der EU-Koordinierungsverordnung steht; als EWR-Staat ist die Koordinierung durch das direkt geltende EU-Recht ueberlagert.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Dieses Abkommen gilt für die Rechtsvorschriften, die vom sachlichen Geltungsbereich der Verordnung erfaßt sind.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz