Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit (Island)

· Vertrag – Island · BGBl. Nr. 62/1996 · in Kraft seit 1996-02-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Soziale-Sicherheits-Koordinierung mit dem EWR-Staat Island wird durch die unmittelbar anwendbare VO (EG) 883/2004 (vormals 1408/71) erfasst.

Begründung

Sozialversicherungsabkommen mit Island, das ausdruecklich im Anwendungsbereich der EU-Koordinierungsverordnung steht; als EWR-Staat ist die Koordinierung durch das direkt geltende EU-Recht ueberlagert.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Dieses Abkommen gilt für die Rechtsvorschriften, die vom sachlichen Geltungsbereich der Verordnung erfaßt sind.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz