Verordnung mit der die Dienstzeit bestimmter Bedienstetengruppen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung verlängert wird
· V · BGBl. Nr. 584/1995 · in Kraft seit 1995-01-01
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Verordnung legt die Wochendienstzeit bestimmter Soldaten des Bundesheeres auf 41 Stunden fest. Reine dienstrechtliche Arbeitszeitregelung, keine Beschraenkung von Buergerfreiheit.
Kategorien
—
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Wochendienstzeit der Soldaten, die dem Bundesheer auf Grund eines Dienstverhältnisses angehören, beträgt 41 Stunden.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 4 §§ im Datensatz