Deregulierung, aber richtig

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Verordnung mit der die Dienstzeit bestimmter Bedienstetengruppen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung verlängert wird

· V · BGBl. Nr. 584/1995 · in Kraft seit 1995-01-01

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung legt die Wochendienstzeit bestimmter Soldaten des Bundesheeres auf 41 Stunden fest. Reine dienstrechtliche Arbeitszeitregelung, keine Beschraenkung von Buergerfreiheit.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die Wochendienstzeit der Soldaten, die dem Bundesheer auf Grund eines Dienstverhältnisses angehören, beträgt 41 Stunden.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 4 §§ im Datensatz