Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Island)
· Vertrag – Island · BGBl. Nr. 551/1995 · in Kraft seit 1994-01-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Kostenerstattungsvereinbarung mit Island, die auf die laengst aufgehobenen EU-Verordnungen 1408/71 und 574/72 verweist; sie ist durch die neue EU/EWR-Koordinierung ueberholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Unter Bezugnahme auf Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und auf Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72, in der Erwägung, die Abrechnung zwischen den Trägern der beiden Vertragsstaaten zu vereinfachen, haben die zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten folgendes vereinbart:
KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz