Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Island)

· Vertrag – Island · BGBl. Nr. 551/1995 · in Kraft seit 1994-01-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Die Vereinbarung stuetzt sich auf die inzwischen aufgehobenen VO (EWG) 1408/71 und 574/72; die Koordinierung mit dem EWR-Staat Island erfolgt heute ueber VO (EG) 883/2004.

Begründung

Kostenerstattungsvereinbarung mit Island, die auf die laengst aufgehobenen EU-Verordnungen 1408/71 und 574/72 verweist; sie ist durch die neue EU/EWR-Koordinierung ueberholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Unter Bezugnahme auf Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und auf Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72, in der Erwägung, die Abrechnung zwischen den Trägern der beiden Vertragsstaaten zu vereinfachen, haben die zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten folgendes vereinbart:

KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz