Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung

BHZÜV · V · BGBl. Nr. 278/1995 · in Kraft seit 1995-04-22

62 Arbeitsmarktverwaltung · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
30Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung legt Ausnahmekategorien vom Quotensystem für ausländische Arbeitnehmer fest. Seit 2011 ersetzt das Rot-Weiß-Rot Karten-System diesen Quotenmechanismus für Drittstaatsangehörige, für EU-/EWR-Bürger gilt ohnehin Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Verordnung wurde seit 2011 nicht mehr angepasst und stützt einen Steuerungsansatz, der in dieser Form durch das modernere RWR-System abgelöst wurde.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztFreiheitseinschränkung

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Über die Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer (Bundeshöchstzahl) gemäß § 14 Abs. 1 AuslBG hinaus dürfen Sicherungsbescheinigungen ausgestellt und Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden für Gesundheitspflegeberuf, Sichtvermerksfreiheit, Stiefkind 17.03.2023 10008961 NOR40129680

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Die Ausstellung von Sicherungsbescheinigungen und die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen gemäß § 1 ist nur zulässig, solange die überzogene Bundeshöchstzahl den Anteil von 8 vH am österreichischen Arbeitskräftepotential nicht erreicht hat. Für die Berechnung des Ausschöpfungs- und Überziehungsgrades der Bundeshöchstzahl sind die vom Arbeitsmarktservice Österreich monatlich veröffentlichten Arbeitsmarktdaten und die Statistik über die bewilligungspflichtig beschäftigten Ausländer und Ausländerinnen heranzuziehen. Ausschöpfungsgrad 17.03.2023 10008961 NOR40129681

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz