Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit - Kostenerstattung (Vereinigtes Königreich)

· Vertrag – Vereinigtes Königreich · BGBl. Nr. 67/1995 · in Kraft seit 1994-01-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verwaltungsvereinbarung zur Kostenerstattung stuetzt sich ausdruecklich auf die laengst aufgehobenen EWG-Verordnungen 1408/71 und 574/72; ihre Rechtsgrundlage ist entfallen. Sie ist gegenstandslos und kann aufgehoben werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Unter Bezugnahme auf Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und auf Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 in der Erwägung, die Abrechnung zwischen den Trägern der beiden Vertragsstaaten zu vereinfachen, haben die zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten folgendes vereinbart:

KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz