Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule
· V · BGBl. Nr. 895/1994 · in Kraft seit 1994-09-01
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung gibt sehr detailliert die Lehrpläne der Handelsakademien und Handelsschulen vor, bis hin zu einzelnen Stundentafeln und Gegenständen. Dass der Staat für öffentliche Schulen Bildungsziele und Abschlüsse festlegt, ist legitim. Die extreme Detailtiefe und die zahlreichen parallelen Sonder-Lehrpläne sind jedoch überbordend und sollten zugunsten schlanker Rahmenvorgaben und größerer Gestaltungsfreiheit der Schulen verschlankt werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Anl. 1/01 — (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) ↗ RIS
Anlage A1 Lehrplan der Handelsakademie I. Allgemeines Bildungsziel Die Handelsakademie umfasst fünf Schulstufen und dient gemäß § 65 und § 74 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) der Erwerbung höherer kaufmännischer Bildung für alle Zweige der Wirtschaft. Im Rahmen der Ausbildung an der Handelsakademie wird in integrierter Form Allgemeinbildung und kaufmännische Bildung vermittelt. Die Ausbildung an der Handelsakademie wird durch die Reife- und Diplomprüfung beendet, führt zur Universitätsreife und befähigt zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf kaufmännischem Gebiet. Die Ausbildung orientiert sich gleichermaßen an den Zielen der Beschäftigungsfähigkeit (employability) und der Studierfähigkeit (studiability). Von zentraler Bedeutung ist eine umfassende Entrepreneurship Education, die die Schülerinnen und Schüler befähigt, als Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument aktiv und verantwortungsbewusst zu agieren und damit Wirtschaft und Gesellschaft mit zu gestalten. Nach Abschluss der Handelsakademie verfügen die Schülerinnen und Schüler über die Kompetenz, Zudem verfügen die Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der Handel
Anl. 1/01.1 — Lehrplan der Handelsakademie – Digital Business ↗ RIS
Anlage A1.1 Lehrplan der Handelsakademie – Digital Business I. Allgemeines Bildungsziel Die Handelsakademie – Digital Business umfasst fünf Schulstufen und dient gemäß § 65 und § 74 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG), BGBl. Nr. 242/1962, der Erwerbung höherer kaufmännischer Bildung für alle Zweige der Wirtschaft. Im Rahmen der Ausbildung an der Handelsakademie – Digital Business wird in integrierter Form Allgemeinbildung, kaufmännische und IT-spezifische Bildung vermittelt. Die Ausbildung an der Handelsakademie – Digital Business wird durch die Reife- und Diplomprüfung beendet, führt zur Universitätsreife und befähigt zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf kaufmännischem und digitalem Gebiet. Die Ausbildung orientiert sich gleichermaßen an den Zielen der Beschäftigungsfähigkeit (employability) und der Studierfähigkeit (studiability). Von zentraler Bedeutung ist eine umfassende Entrepreneurship Education, die die Schülerinnen und Schüler befähigt, als Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument aktiv und verantwortungsbewusst zu agieren und damit Wirtschaft und Gesellschaft mit zu gestalten. Nach Abschluss der Handelsakademi
Anl. 1/02 — (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) ↗ RIS
Anlage A2 Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige I. Allgemeines Bildungsziel Die Handelsakademie für Berufstätige vermittelt Personen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder in das Berufsleben eingetreten sind, in integrierter Form umfassende Allgemeinbildung und höhere kaufmännische Bildung, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung befähigen. Die Handelsakademie für Berufstätige schließt mit einer Reife- und Diplomprüfung ab und führt zur Universitätsreife. In den ersten beiden Semestern erwerben die Studierenden eine allgemeine und wirtschaftliche kompetenzorientierte Grundbildung. Die Ausbildung orientiert sich gleichermaßen an den Zielen der Beschäftigungsfähigkeit (employability) und der Entrepreneurship Education. Die Konzeption dieses, mit dem Lehrplan der Handelsschule abgestimmten Lehrplanes erlaubt es Studierenden, nach vier Semestern einen Handelsschulabschluss (Abschlussprüfung) anzustreben. Im Übrigen findet das allgemeine Bildungsziel der Handelsakademie auf die Handelsakademie für Berufstätige Anwendung (siehe Anlage A1). II. Allgemeine didaktische Grundsätze Wie im Lehrplan der Handelsakademie (siehe An
Anl. 1/05 — (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) ↗ RIS
Anlage A5 Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie I. Allgemeines Bildungsziel Das Kolleg der Handelsakademie hat gemäß § 75 Schulorganisationsgesetz die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Handelsakademie zu vermitteln. Der Ausbildungsgang am Kolleg der Handelsakademie wird durch eine Diplomprüfung abgeschlossen. Im Übrigen findet das allgemeine Bildungsziel der Handelsakademie auf das Kolleg der Handelsakademie Anwendung (siehe Anlage A1). II. Allgemeine didaktische Grundsätze Wie im Lehrplan der Handelsakademie (siehe Anlage A1). III. Unterrichtsprinzipien Wie im Lehrplan der Handelsakademie (siehe Anlage A1). IV. Stundentafel1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen Wochenstunden Semester Lehrverpflichtungsgruppe 1. 2. 3. 4. Summe A.1 Stammbereich2 1. Persönlichkeit und Bildungskarriere 6 1.1 Religion/Ethik11 1 1 1 1 4 (III)/III 1.2 Kundenorientierung und Verkauf, Business Behaviour – 1 1 – 2 II 2. Sprachen und Kommunikation 25 2.1 Englisch einschließlich Wirtschaftssprache 3 2 2 2 9 I 2.2 Lebende Fremdsprac
KI-Analyse · 2026-06-12 · 27 §§ im Datensatz