Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Niederlande)
· Vertrag – Niederlande · BGBl. Nr. 896/1994 · in Kraft seit 1994-01-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Vereinbarung regelt die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit. Sie wird weitgehend durch die EU-Koordinierung überlagert, dient aber der technischen Abwicklung und schränkt keine Freiheiten ein.
Kategorien
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