Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Niederlande)

· Vertrag – Niederlande · BGBl. Nr. 896/1994 · in Kraft seit 1994-01-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung regelt die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit. Sie wird weitgehend durch die EU-Koordinierung überlagert, dient aber der technischen Abwicklung und schränkt keine Freiheiten ein.

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