Soziale Sicherheit (Inkrafttreten)
· K · BGBl. Nr. 464/1994 · in Kraft seit 1994-06-24
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung von 1994 teilt mit, dass das Sozialversicherungsabkommen mit Quebec am 1. Juli 1994 in Kraft getreten ist. Es handelt sich um eine einmalige amtliche Mitteilung eines vergangenen Ereignisses ohne fortdauernde Rechtswirkung; die Kundmachung kann ersatzlos gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Soziale Sicherheit (Inkrafttreten) BGBl. Nr. 464/1994 24.06.1994 Kundmachung des Bundesministers für Arbeit und Soziales betreffend das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Quebec im Bereich der Sozialen Sicherheit StF: BGBl. Nr. 464/1994
Art. 1 ↗ RIS
Die als Anlage zum Bundesgesetz über die Regelung der Beziehungen im Bereich der Sozialen Sicherheit im Verhältnis zur Provinz Quebec (BGBl. Nr. 551/1993) angeschlossene Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Quebec im Bereich der Sozialen Sicherheit wurde am 9. Dezember 1993 von Dr. Josef Schuh für die Regierung der Republik Österreich und von Denis Bedard für die Regierung von Quebec unterzeichnet. Die Notifikationen gemäß Art. 24 Abs. 1 der Vereinbarung erfolgten am 9. Dezember 1993 bzw. 2. März 1994; die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 24 Abs. 1 mit 1. Juni 1994 in Kraft. Gleichzeitig mit der Vereinbarung wurde nachstehende Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen, die gemäß ihrem Art. 8 gleichfalls mit 1. Juni 1994 in Kraft tritt: (Anm.: wird als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz