Einbeziehungsverordnung
· V · BGBl. Nr. 442/1993 · in Kraft seit 1993-07-01
66/03 Sonstiges Sozialversicherung · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Verordnung überträgt Entscheidungen in Pflegegeldangelegenheiten für bestimmte Personengruppen dem Bundesrechenamt. Das Bundesrechenamt wurde 2010 aufgelöst und durch das BRZ bzw. die BVAEB ersetzt. Eine Verordnung, die Zuständigkeit einer nicht mehr existierenden Behörde zuweist, ist gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Die Entscheidung in Angelegenheiten nachdem Bundespflegegeldgesetz obliegt hinsichtlich der in § 1 genannten Personen dem Bundesrechenamt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz