Soziale Sicherheit (Zypern)
· Vertrag – Zypern · BGBl. Nr. 670/1992 · in Kraft seit 1993-01-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Sozialversicherungsabkommen mit Zypern von 1992 ist durch die EU-Verordnung 883/2004 ueberlagert, die die Koordinierung zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar regelt und bilaterale Abkommen ersetzt. Es ist entbehrlich geworden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. Oktober 1992 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 30 Abs. 2 mit 1. Jänner 1993 in Kraft. in dem Wunsche, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu regeln, haben folgendes vereinbart:
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 (1) Dieses Abkommen bezieht sich (2) Dieses Abkommen bezieht sich auch auf alle Rechtsvorschriften, die die im Absatz 1 bezeichneten Rechtsvorschriften aufheben, ersetzen, ändern, ergänzen oder zusammenfassen. (3) Dieses Abkommen berührt nicht andere Übereinkommen über Soziale Sicherheit eines Vertragsstaates mit dritten Staaten oder Rechtsvorschriften, die zu deren Ausführung dienen, soweit solche Übereinkommen oder Rechtsvorschriften nicht Versicherungslastregelungen enthalten.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 31 §§ im Datensatz