Hilfeleistungen an Wachebedienstete und deren Hinterbliebene
· K · BGBl. Nr. 544/1992 · in Kraft seit 1992-09-04
67 Versorgungsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 1992 veröffentlicht die Auslobungserklärung des Bundes, Wachebediensteten und ihren Hinterbliebenen nach dem Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz (WHG) Hilfe zu leisten. Die Auslobung wurde bereits abgegeben; die rechtliche Grundlage für die Hilfeleistung ist das WHG selbst. Diese einmalige Bekanntmachung hat keine eigenständige fortdauernde Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Hilfeleistungen an Wachebedienstete und deren Hinterbliebene BGBl. Nr. 544/1992 04.09.1992 Kundmachung des Bundesministers für Finanzen, des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Justiz betreffend die Auslobung von Hilfeleistungen an Wachebedienstete des Bundes und deren Hinterbliebene StF: BGBl. Nr. 544/1992 Gemäß § 1 Abs. 1 des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes (WHG), BGBl. Nr. 177/1992, wird kundgemacht:
Art. 1 ↗ RIS
Nach § 860 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches verpflichten wir den Bund im Sinne des § 1 Abs. 1 WHG, Wachebediensteten oder deren Hinterbliebenen nach diesem Bundesgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung Hilfe zu leisten.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz