Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit – Durchführung (Irland)

· Vertrag – Irland · BGBl. Nr. 487/1989 · in Kraft seit 1989-12-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Durchfuehrung der Sozialversicherungskoordinierung erfolgt zwischen EU-Staaten ueber VO (EG) 883/2004 und 987/2009.

Begründung

Durchfuehrungsvereinbarung zum ueberholten Sozialversicherungsabkommen mit Irland; mit dem Grundabkommen gegenstandslos, da die EU-Koordinierungsverordnungen gelten.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Auf Grund des Artikels 14 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Irland im Bereich der Sozialen Sicherheit vom 30. September 1988 *1) haben die zuständigen Behörden, und zwar für Österreich der Bundesminister für Arbeit und Soziales, für Irland der Minister für soziale Wohlfahrt, zur Durchführung des Abkommens folgendes vereinbart: _________________ *) Kundgemacht in BGBl. Nr. 486/1989

KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz