Soziale Sicherheit – Durchführung (Irland)
· Vertrag – Irland · BGBl. Nr. 487/1989 · in Kraft seit 1989-12-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Durchfuehrungsvereinbarung zum ueberholten Sozialversicherungsabkommen mit Irland; mit dem Grundabkommen gegenstandslos, da die EU-Koordinierungsverordnungen gelten.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Auf Grund des Artikels 14 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Irland im Bereich der Sozialen Sicherheit vom 30. September 1988 *1) haben die zuständigen Behörden, und zwar für Österreich der Bundesminister für Arbeit und Soziales, für Irland der Minister für soziale Wohlfahrt, zur Durchführung des Abkommens folgendes vereinbart: _________________ *) Kundgemacht in BGBl. Nr. 486/1989
KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz