Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit (Irland)

· Vertrag – Irland · BGBl. Nr. 486/1989 · in Kraft seit 1989-12-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Soziale-Sicherheits-Koordinierung zwischen EU-Mitgliedstaaten ist durch die unmittelbar anwendbare VO (EG) 883/2004 (Art. 8) geregelt, die bilaterale Abkommen ersetzt.

Begründung

Bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit Irland von 1988/89; zwischen zwei EU-Staaten wird die Koordinierung heute durch die unmittelbar geltende EU-Verordnung 883/2004 uebernommen, das Abkommen ist ueberholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. September 1989 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 23 Abs. 2 mit 1. Dezember 1989 in Kraft. in dem Wunsche, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu regeln, haben folgendes vereinbart:

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