Soziale Sicherheit (Irland)
· Vertrag – Irland · BGBl. Nr. 486/1989 · in Kraft seit 1989-12-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit Irland von 1988/89; zwischen zwei EU-Staaten wird die Koordinierung heute durch die unmittelbar geltende EU-Verordnung 883/2004 uebernommen, das Abkommen ist ueberholt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. September 1989 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 23 Abs. 2 mit 1. Dezember 1989 in Kraft. in dem Wunsche, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu regeln, haben folgendes vereinbart:
KI-Analyse · 2026-07-20 · 24 §§ im Datensatz