Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit – Durchführung (Finnland)

· Vertrag – Finnland · BGBl. Nr. 350/1987 · in Kraft seit 1987-07-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. VO (EG) 883/2004 und 987/2009

Begründung

Durchführungsvereinbarung zum finnischen Sozialversicherungsabkommen. Mit der Verdrängung des Grundabkommens durch die EU-Koordinierung ist auch die Durchführungsvereinbarung überholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 — ABSCHNITT I ↗ RIS

ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Begriffsbestimmungen In dieser Vereinbarung werden die im Artikel 1 des Abkommens festgelegten Ausdrücke in derselben Bedeutung verwendet, die ihnen im genannten Artikel gegeben wird.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 15 §§ im Datensatz