Soziale Sicherheit – Durchführung (Finnland)
· Vertrag – Finnland · BGBl. Nr. 350/1987 · in Kraft seit 1987-07-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Durchführungsvereinbarung zum finnischen Sozialversicherungsabkommen. Mit der Verdrängung des Grundabkommens durch die EU-Koordinierung ist auch die Durchführungsvereinbarung überholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 — ABSCHNITT I ↗ RIS
ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Begriffsbestimmungen In dieser Vereinbarung werden die im Artikel 1 des Abkommens festgelegten Ausdrücke in derselben Bedeutung verwendet, die ihnen im genannten Artikel gegeben wird.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 15 §§ im Datensatz