Soziale Sicherheit – Durchführung (Italien)
· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 308/1983 · in Kraft seit 1983-07-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Durchführungsvereinbarung zum Sozialversicherungsabkommen mit Italien ist mit dem Abkommen selbst durch die EU-Koordinierungsverordnungen 883/2004 und 987/2009 überholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 24 §§ im Datensatz