Soziale Sicherheit (Italien)
· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 307/1983 · in Kraft seit 1983-07-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das bilaterale Abkommen über Soziale Sicherheit mit Italien wird seit dem EU-Beitritt durch die unmittelbar anwendbare Verordnung (EG) 883/2004 zur Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten verdrängt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 45 §§ im Datensatz