Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit (Spanien)

· Vertrag – Spanien · BGBl. Nr. 305/1983 · in Kraft seit 1983-07-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen koordiniert die soziale Sicherheit zwischen beiden Staaten und schützt erworbene Ansprüche. Auch wenn zwischen EU-Staaten vorrangig die VO 883/2004 gilt, behält das Abkommen für Rest- und Altfälle Bedeutung.

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