Soziale Sicherheit (Spanien)
· Vertrag – Spanien · BGBl. Nr. 305/1983 · in Kraft seit 1983-07-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen koordiniert die soziale Sicherheit zwischen beiden Staaten und schützt erworbene Ansprüche. Auch wenn zwischen EU-Staaten vorrangig die VO 883/2004 gilt, behält das Abkommen für Rest- und Altfälle Bedeutung.
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 49 §§ im Datensatz