Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit (Griechenland)

· Vertrag – Griechenland · BGBl. Nr. 420/1981 · in Kraft seit 1981-10-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Bilaterales Abkommen ueber Soziale Sicherheit mit Griechenland (1981); die Koordinierung zwischen EU-Mitgliedstaaten erfolgt heute unmittelbar durch die EU-Verordnung 883/2004, die zwischenstaatliche Abkommen weitgehend ersetzt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 (1) Dieses Abkommen bezieht sich (2) Dieses Abkommen bezieht sich auch auf alle Rechtsvorschriften, welche die im Absatz 1 bezeichneten Rechtsvorschriften zusammenfassen, ändern oder ergänzen. (3) Dieses Abkommen bezieht sich nicht auf Rechtsvorschriften über ein neues System oder einen neuen Zweig der Sozialen Sicherheit und nicht auf Systeme für Opfer des Krieges und seiner Folgen. (4) Rechtsvorschriften, die sich aus Übereinkommen mit dritten Staaten oder aus überstaatlichem Recht ergeben, sind bei Anwendung dieses Abkommens nicht zu berücksichtigen. 18.04.2025 10008496 NOR12099787 N6198128211L

KI-Analyse · 2026-07-20 · 44 §§ im Datensatz