Soziale Sicherheit (Vereinigtes Königreich)
· Vertrag – Vereinigtes Königreich · BGBl. Nr. 117/1981 · in Kraft seit 1981-05-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Koenigreich; nach dem Brexit ist es als Abkommen mit einem Drittstaat wieder eigenstaendig bedeutsam und sichert Ansprueche grenzueberschreitend Beschaeftigter. Beizubehalten.
Kategorien
—
Belegende Paragraphen
Art. 3 ↗ RIS
Artikel 3 (1) Soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt, sind die Staatsangehörigen einer Hohen Vertragschließenden Partei bei Anwendung der Rechtsvorschriften der anderen Partei hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten wie Staatsangehörige dieser Partei zu behandeln. (2) Absatz 1 berührt nicht 13.12.2023 10008494 NOR12099725 N6198121473L
KI-Analyse · 2026-07-20 · 45 §§ im Datensatz