Erhaltung der Volksgesundheit
· V · BGBl. Nr. 274/1981 · in Kraft seit 1981-06-11
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung benennt vordringliche Volksgesundheitsmaßnahmen – insbesondere die Prävention der Frühsommermeningoenzephalitis (FSME) und genetische Beratung – als förderungswürdige Maßnahmen im Sinne des ASVG. FSME ist in Österreich nach wie vor endemisch, und die Förderung von Schutzimpfungen dient dem nachweisbaren Schutz der Bevölkerung vor ernsthaftem gesundheitlichem Schaden. Der Eingriff in die individuelle Freiheit ist minimal.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Ziel der im § 1 Z 1 bezeichneten Maßnahme ist der Schutz der Bevölkerung vor der Frühsommermeningoencephalitis.
§ 3 ↗ RIS
§ 3. Ziel der in § 1 Z 2 bezeichneten Maßnahmen ist die Senkung des Risikos des Auftretens von genetisch bedingten Erkrankungen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz