Deregulierung, aber richtig

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Arbeitslosenversicherung (Schweiz)

· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 515/1979 · in Kraft seit 1980-01-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Die Koordinierung der Arbeitslosenversicherung mit der Schweiz ist durch die EU-Schweiz-Koordinierung (VO 883/2004) überlagert.

Begründung

Das Abkommen über Arbeitslosenversicherung mit der Schweiz koordiniert Ansprüche; es ist heute durch die EU-Schweiz-Koordinierung überlagert.

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KI-Analyse · 2026-07-20 · 20 §§ im Datensatz