Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BMV
· V · BGBl. Nr. 251/1978 · in Kraft seit 1978-06-09
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung aus 1978 regelt die Verwendung von Disziplinargeldbußen für Beamte des Bundesministeriums für Verkehr zugunsten von Bediensteten der Post- und Telegraphenverwaltung. Die Post- und Telegraphenverwaltung als Bundesbehörde existiert nicht mehr; sie wurde privatisiert (Austria Post AG, Telekom Austria). Die Regelung hat mangels des adressierten Personenkreises keine Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BMV BGBl. Nr. 251/1978 09.06.1978 Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 16. Mai 1978 über die Verwendung der Disziplinarstrafen Geldbuße und Geldstrafe StF: BGBl. Nr. 251/1978
Art. 1 ↗ RIS
Geldstrafen und Geldbußen, die nach § 52 Abs. 1 Beamten-Dienstrechtsgesetz über Beamte aus den Planstellenbereichen des Bundesministeriums für Verkehr und der Post- und Telegraphenverwaltung verhängt worden sind, sind für „Freiwillige Aufwendungen für Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie für Zuwendungen und Kostenersätze sozialer Art zu Gunsten von Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung“ zu verwenden.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz