Notenwechsel zwischen Österreich und der Schweiz gemäß Art. 2 Abs. 4 der Vereinbarung über den Austausch von Gastarbeitnehmern
· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 620/1978 · in Kraft seit 1978-12-23
69/04 Ausländerbeschäftigung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieser Notenwechsel aus 1978 erhöhte das jährliche Kontingent für Gastarbeitnehmer (Stagiaires) zwischen Österreich und der Schweiz von 50 auf 150. Es handelt sich um eine einmalige Kontingentanpassung, die längst durch spätere bilaterale Vereinbarungen und moderne Mobilitätsregelungen überholt ist. Die Quotenanpassung aus 1978 hat als solche keine eigenständige Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 141/1956
Art. 1 — Der schweizerische Botschafter: ↗ RIS
SCHWEIZERISCHE BOTSCHAFT Wien, den 1. Dezember 1978 Herr Bundesminister, Ich beehre mich, Ihnen auftragsgemäß vorzuschlagen, die Jahreskontingente der Gastarbeitnehmer gemäß Art. 2 Abs. 1 der Vereinbarung über den Austausch von Gastarbeitnehmern (Stagiaires) zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich vom 19. März 1956 von 50 auf 150 zu erhöhen. Falls die österreichische Seite mit diesem Vorschlag einverstanden ist, beehre ich mich des weiteren vorzuschlagen, daß meine Note und die österreichische Antwortnote eine Vereinbarung gemäß Art. 2 Abs. 4 der erwähnten Vereinbarung darstellt, die am 1. Jänner 1979 in Kraft tritt. Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern. Der schweizerische Botschafter: Rene Keller m. p. Herrn Dr. Gerhard Weißenberg Bundesminister für soziale Verwaltung Wien REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE VERWALTUNG BUNDESMINISTER DR. GERHARD WEISSENBERG Wien, den 1. Dezember 1978 Herr Botschafter, Ich bestätige den Empfang Ihrer Note vom 1. Dezember 1978, die wie folgt lautet: „Herr Bundesminister ... (es folgt der weitere Text der schweizerisch
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz