Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit – Durchführung (Belgien)

· Vertrag – Belgien · BGBl. Nr. 613/1978 · in Kraft seit 1978-12-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Durchfuehrungsvereinbarung dient der Abwicklung des Sozialversicherungsabkommens mit Belgien und ist ein legitimes verwaltungstechnisches Instrument. Ein Aufhebungsgrund ist nicht ersichtlich.

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