Soziale Sicherheit – Durchführung (Belgien)
· Vertrag – Belgien · BGBl. Nr. 613/1978 · in Kraft seit 1978-12-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Durchfuehrungsvereinbarung dient der Abwicklung des Sozialversicherungsabkommens mit Belgien und ist ein legitimes verwaltungstechnisches Instrument. Ein Aufhebungsgrund ist nicht ersichtlich.
Kategorien
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