Soziale Sicherheit (Belgien)
· Vertrag – Belgien · BGBl. Nr. 612/1978 · in Kraft seit 1978-12-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit sind ein legitimer Vertragskern; zwischen EU-Staaten gilt die EU-Koordinierung, doch das bilaterale Abkommen wird von dieser fuer fortbestehende Faelle ausdruecklich weiter beruecksichtigt.
Kategorien
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