Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit (Belgien)

· Vertrag – Belgien · BGBl. Nr. 612/1978 · in Kraft seit 1978-12-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit sind ein legitimer Vertragskern; zwischen EU-Staaten gilt die EU-Koordinierung, doch das bilaterale Abkommen wird von dieser fuer fortbestehende Faelle ausdruecklich weiter beruecksichtigt.

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