Deregulierung, aber richtig

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Urlaubsgesetz

· BG · BGBl. Nr. 390/1976 · in Kraft seit 1976-08-04

60/01 Arbeitsvertragsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn
50%Konfidenz
EU-gebunden. Der bezahlte Mindesturlaub ist durch die EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgegeben; national nicht streichbar.

Begründung

Das Urlaubsgesetz regelt den bezahlten Erholungsurlaub. Der Mindesturlaub ist EU-vorgegeben und ein etabliertes Arbeitnehmerrecht. Bleibt.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

Art. 9 — Artikel IX ↗ RIS

Artikel IX Kollektivvertragsermächtigung für die Hotellerie und Gastronomie Durch Kollektivvertrag kann vorgesehen werden, dass ein Arbeitsverhältnis, welches dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Gastgewerbe oder dem Kollektivvertrag für Angestellte im Gastgewerbe unterliegt, durch einen am Ende des Arbeitsverhältnisses zu verbrauchenden Teil des im laufenden Urlaubsjahr erworbenen Urlaubsanspruchs zu verlängern ist. Dieser Teil hat die Hälfte dieses Urlaubsanspruchs, höchstens jedoch sieben Werktage zu betragen.

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 24 §§ im Datensatz