Pauschalvergütung für verlängerten Dienstplan für Beamte des Dienstzweiges „Höherer Dienst in Justizanstalten und in der Bewährungshilfe“
· V · BGBl. Nr. 23/1975 · in Kraft seit 1975-01-01
63/02 Gehaltsgesetz 1956 · Gesamte Fassung im RIS ↗
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