Soziale Sicherheit (CERN)
· Vertrag – CERN · BGBl. Nr. 217/1974 · in Kraft seit 1974-05-03
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Koordinierung der sozialen Sicherheit mit einer internationalen Organisation (CERN); legitim und nicht durch EU-Recht ersetzt.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 (1) Dieses Abkommen findet auf österreichische Staatsbürger und ihre Hinterbliebenen sowie auf Flüchtlinge im Sinne der Konvention vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls hiezu vom 31. Jänner 1967 Anwendung. (2) Rechtsvorschriften, die sich aus zwischenstaatlichen Verträgen ergeben, sind im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien nicht zu berücksichtigen.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz