Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst an Justizanstalten
· V · BGBl. Nr. 227/1973 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 393/1997 · in Kraft seit 1997-12-17
63/02 Gehaltsgesetz 1956 · Gesamte Fassung im RIS ↗
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