Deregulierung, aber richtig

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Druckluft- und Taucherarbeiten-Verordnung

· BG · BGBl. Nr. 501/1973 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 450/1994 · in Kraft seit 1995-01-01

60/02 Arbeitnehmerschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung schützt Arbeitnehmer bei Druckluft- und Taucherarbeiten vor Gesundheitsgefahren. Bleibt.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Anl. 3 — MERKBLATT FÜR SCHLEUSENWÄRTER ↗ RIS

ANHANG 3 MERKBLATT FÜR SCHLEUSENWÄRTER

KI-Analyse · 2026-06-06 · 55 §§ im Datensatz