Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit – Durchführung (Frankreich)

· Vertrag – Frankreich · BGBl. Nr. 384/1972 · in Kraft seit 1972-11-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. VO (EG) 883/2004 und 987/2009

Begründung

Durchführungsvereinbarung zum französischen Sozialversicherungsabkommen. Mit der Verdrängung des Grundabkommens durch die EU-Koordinierung ist auch die Durchführungsvereinbarung überholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 — ABSCHNITT I ↗ RIS

ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Begriffsbestimmungen (1) Das Allgemeine Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik über Soziale Sicherheit vom 28. Mai 1971 in der Fassung des Zusatzabkommens vom 9. Juni 1980 wird in der Folge als „Abkommen“ bezeichnet. (2) Die im Artikel 1 des Abkommens festgelegten Ausdrücke werden in dieser Vereinbarung mit derselben Bedeutung verwendet, die ihnen im genannten Artikel gegeben wird.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 43 §§ im Datensatz