Deregulierung, aber richtig

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Institutsdirektoren-Zulagenverordnung

· V · BGBl. Nr. 426/1971 · in Kraft seit 1971-12-08

63/02 Gehaltsgesetz 1956 · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung hat in § 2 bereits vollständig vollzogen, was sie zu vollziehen hatte (Aufhebung einer Bestimmung der Schulleiter-Zulagenverordnung 1966). Die Zuweisung in § 3 war ausdrücklich auf den Zeitraum 1. März 1984 bis 30. September 1986 befristet und damit seit fast 40 Jahren abgelaufen. Es verbleibt kein operativer Inhalt mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird der § 2 Abs. 3 der Schulleiter-Zulagenverordnung 1966, BGBl. Nr. 192, aufgehoben. 24.04.2025 10008258 NOR12096263 N61971104880

§ 3 ↗ RIS

§ 3. Das Fremdsprachenzentrum der Universität Linz wird für die Zeit vom 1. März 1984 bis 30. September 1986 der Dienstzulagengruppe V zugewiesen. 24.04.2025 10008258 NOR12102959 N61987191270

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz