Verordnung über die Prüfung für den gehobenen sozialen Betreuungsdienst
· BG · BGBl. Nr. 9/1971 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 329/1977 · in Kraft seit 1978-01-01
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 · Gesamte Fassung im RIS ↗
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