Ergänzung des Vertrages zwischen Österreich und Deutschland über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter
· Vertrag - BRD · BGBl. Nr. 201/1970 · in Kraft seit 1964-09-01
69/06 Kriegsopfer · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Zusatzvertrag ergaenzt das Kriegsopferversorgungsabkommen mit Deutschland und koordiniert Versorgungsansprueche. Er betrifft nur noch wenige Berechtigte und beschraenkt keine Freiheit; eine Aufhebung koennte bestehende Ansprueche gefaehrden.
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz