Soziale Sicherheit (Schweiz)
· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 4/1969 · in Kraft seit 1969-01-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz koordiniert Ansprüche der Versicherten; es wird durch die EU-Schweiz-Koordinierung überlagert, bleibt aber in Restbereichen relevant.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 39 §§ im Datensatz