Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit (Schweiz)

· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 4/1969 · in Kraft seit 1969-01-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Die Sozialrechtskoordinierung mit der Schweiz erfolgt über das EU-Schweiz-Freizügigkeitsabkommen (VO 883/2004).

Begründung

Das Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz koordiniert Ansprüche der Versicherten; es wird durch die EU-Schweiz-Koordinierung überlagert, bleibt aber in Restbereichen relevant.

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KI-Analyse · 2026-07-20 · 39 §§ im Datensatz