Notenwechsel zwischen Österreich und der Schweiz über den Austausch von Gastarbeitnehmern
· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 141/1956 · in Kraft seit 1956-05-01
69/04 Ausländerbeschäftigung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Notenwechsel von 1956 regelt den Austausch von Gastarbeitnehmern mit der Schweiz; er ist durch das EU-Schweiz-Freizügigkeitsabkommen weitgehend überholt, beschränkt aber keine inländischen Freiheiten.
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