Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über den Austausch von Gastarbeitnehmern zwischen Österreich und Niederlande

· Vertrag – Niederlande · BGBl. Nr. 176/1955 · in Kraft seit 1955-06-01

69/04 Ausländerbeschäftigung · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
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Begründung

Das Abkommen von 1955 über den Austausch von Gastarbeitnehmern ist durch die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit überholt. Zwischen zwei EU-Staaten ist eine bilaterale Regelung der Arbeitsmigration gegenstandslos.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

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