Abkommen über den Austausch von Gastarbeitnehmern zwischen Österreich und Niederlande
· Vertrag – Niederlande · BGBl. Nr. 176/1955 · in Kraft seit 1955-06-01
69/04 Ausländerbeschäftigung · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
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Begründung
Das Abkommen von 1955 über den Austausch von Gastarbeitnehmern ist durch die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit überholt. Zwischen zwei EU-Staaten ist eine bilaterale Regelung der Arbeitsmigration gegenstandslos.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz