Übereinkommen (Nr. 12) über die Entschädigung bei Betriebsunfällen in der Landwirtschaft
· Vertrag - Multilateral · BGBl. Nr. 233/1954 · in Kraft seit 1954-06-14
69/02 Arbeitsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das ILO-Übereinkommen Nr. 12 sichert landwirtschaftlichen Arbeitnehmern Entschädigung bei Betriebsunfällen zu und entspricht dem bereits bestehenden inländischen Unfallversicherungsrecht. Als völkerrechtliche Verpflichtung mit legitimem Schutzzweck bleibt es bestehen.
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