Übereinkommen (Nr. 80) von 1946 über die Abänderung der Schlussartikel
· Vertrag - Multilateral · BGBl. Nr. 224/1949 · in Kraft seit 1949-03-31
69/02 Arbeitsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das ILO-Übereinkommen Nr. 80 ändert nur formale Schlussartikel älterer Übereinkommen (etwa Ersetzung der Verweise auf den Völkerbund). Es ist ein rein technisches Anpassungsinstrument ohne eigenständige Belastung von Bürgern oder Wirtschaft.
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz