Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Übereinkommen (Nr. 80) von 1946 über die Abänderung der Schlussartikel

· Vertrag - Multilateral · BGBl. Nr. 224/1949 · in Kraft seit 1949-03-31

69/02 Arbeitsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das ILO-Übereinkommen Nr. 80 ändert nur formale Schlussartikel älterer Übereinkommen (etwa Ersetzung der Verweise auf den Völkerbund). Es ist ein rein technisches Anpassungsinstrument ohne eigenständige Belastung von Bürgern oder Wirtschaft.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz