Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen zwischen Österreich und Argentinien, betreffend Entschädigung für Arbeitsunfälle

· Vertrag – Argentinien · BGBl. I Nr. 33/1934 · in Kraft seit 1933-12-03

69/02 Arbeitsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Sehr altes Abkommen (1926/1934) über Gleichbehandlung bei Entschädigung für Arbeitsunfälle; es sichert Gleichbehandlung und wirkt zugunsten Geschädigter. Kein Eingriff in Freiheiten; dünne Textbasis senkt die Sicherheit.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel I. Auf dem Gebiete der Entschädigungen für Arbeitsunfälle kommen beide vertragschließenden Teile überein, die Gleichheit in der Behandlung der Angehörigen des anderen mit jenen des eigenen Staates zu gewährleisten. 14.11.2017 10008094 NOR12092683 N6193410248I

KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz