Deregulierung, aber richtig

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Internationales Kakaoübereinkommen 1993 - Verlängerung

· K (Geltungsbereich) · BGBl. III Nr. 97/1999 · in Kraft seit 1999-05-22

59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verlängerung des Internationalen Kakaoübereinkommens 1993 lief bis 30. September 2001 — seit mehr als zwei Jahrzehnten abgelaufen. Diese Kundmachung eines historischen Ratsbeschlusses hat keinerlei gegenwärtige Rechtswirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Internationale Kakaorat auf seiner in London vom 3. bis 9. September 1998 stattgefundenen 58. ordentlichen Tagung das Internationale Kakaoübereinkommen 1993 (BGBl. Nr. 283/1996) gemäß dessen Art. 61 Abs. 3 bis 30. September 2001 verlängert. Nach weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Annahmeurkunden hinterlegt: Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Annahmeurkunde: Benin 13. Juli 1998 Brasilien 10. Dezember 1996 Frankreich 16. Mai 1996 Irland 30. September 1998 Italien 28. September 1998 Niederlande (für das Königreich Europa) 21. Juli 1998 Venezuela 8. Mai 1996 Vereinigtes Königreich (einschließlich Jersey) 6. November 1998 Ferner hat die Dominikanische Republik dem Generalsekretär am 6. Februar 1997 die provisorische Anwendung des Übereinkommens notifiziert.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz